Passagierrechte
Was tun bei Verspätung, Annullierung oder Overbooking
EU-Verordnung 261/2004
Schützt Passagiere auf Flügen, die aus der EU abfliegen (jede Airline) oder in die EU ankommen mit einer EU-Airline.
Flugverspätung
2+ Stunden Verspätung
- ✓ Kostenlose Getränke und Essen
- ✓ 2 Telefonate oder E-Mails
3+ Stunden Verspätung
- ✓ Alles oben genannte
- ✓ Entschädigung €250–600 (je nach Strecke)
5+ Stunden Verspätung
- ✓ Vollständige Ticketrückerstattung
- ✓ Rückflug zum Abflugort
Übernachtung am Flughafen
- ✓ Hotel auf Kosten der Airline
- ✓ Transfer zum und vom Hotel
Flugannullierung
Bei einer Annullierung hast du Anspruch auf:
Ersatzflug
Der nächstmögliche Flug zum Ziel
Volle Rückerstattung
Innerhalb von 7 Tagen, wenn du nicht mehr reisen möchtest
Höhe der Entschädigung
Bis 1500 km
Beispiel: Kyjiw → Warschau
€250
1500–3500 km
Beispiel: Kyjiw → Paris
€400
Über 3500 km
Beispiel: Kyjiw → New York
€600
Wichtig!
- • Keine Entschädigung bei außergewöhnlichen Umständen (Wetter, Streiks)
- • Bewahre alle Dokumente auf: Bordkarten, Belege, Korrespondenz
- • Reiche innerhalb von 2 Jahren eine schriftliche Beschwerde ein
- • Du kannst Dienste wie AirHelp oder Compensair nutzen