Passagierrechte

Was tun bei Verspätung, Annullierung oder Overbooking

EU-Verordnung 261/2004

Schützt Passagiere auf Flügen, die aus der EU abfliegen (jede Airline) oder in die EU ankommen mit einer EU-Airline.

Flugverspätung

2+ Stunden Verspätung
  • Kostenlose Getränke und Essen
  • 2 Telefonate oder E-Mails
3+ Stunden Verspätung
  • Alles oben genannte
  • Entschädigung €250–600 (je nach Strecke)
5+ Stunden Verspätung
  • Vollständige Ticketrückerstattung
  • Rückflug zum Abflugort
Übernachtung am Flughafen
  • Hotel auf Kosten der Airline
  • Transfer zum und vom Hotel

Flugannullierung

Bei einer Annullierung hast du Anspruch auf:

Ersatzflug

Der nächstmögliche Flug zum Ziel

Volle Rückerstattung

Innerhalb von 7 Tagen, wenn du nicht mehr reisen möchtest

Höhe der Entschädigung

Bis 1500 km
Beispiel: Kyjiw → Warschau
€250
1500–3500 km
Beispiel: Kyjiw → Paris
€400
Über 3500 km
Beispiel: Kyjiw → New York
€600
Wichtig!
  • Keine Entschädigung bei außergewöhnlichen Umständen (Wetter, Streiks)
  • Bewahre alle Dokumente auf: Bordkarten, Belege, Korrespondenz
  • Reiche innerhalb von 2 Jahren eine schriftliche Beschwerde ein
  • Du kannst Dienste wie AirHelp oder Compensair nutzen