Juristisches Glossar

Begriffe einfach erklärt

A
Annahme (Akzept)

Zustimmung zu einem Vertragsangebot zu den vorgeschlagenen Bedingungen.

Beispiel: Die Zahlung einer Rechnung kann als Annahme eines Angebots gelten.

Anfechtung/Annullierung

Rechtliche Aufhebung, sodass ein Geschäft von Anfang an unwirksam ist.

V
Vollmacht

Schriftliche Befugnis, im Namen einer anderen Person zu handeln.

Beispiel: Vollmacht zur Abholung von Unterlagen oder zum Unterschreiben.

A
Angeld

Vorauszahlung zur Sicherung; rechtliche Folgen hängen vom Recht ab.

P
Pfand/Sicherheit

Sicherung eines Anspruchs durch Vermögensgegenstand (Kollateral).

K
Kläger

Person, die Klage erhebt.

V
Verjährungsfrist

Frist, innerhalb der ein Anspruch gerichtlich geltend gemacht werden kann.

Vertragspartner

Die andere Partei im Vertrag.

Vertragsstrafe

Geldbetrag bei Vertragsverletzung (z. B. Verzug).

B
Beglaubigung

Notarielle/amtliche Bestätigung eines Dokuments (falls anwendbar).

A
Angebot (Offerte)

Antrag zum Vertragsschluss mit wesentlichen Bedingungen.

B
Beklagter

Person, gegen die geklagt wird.

A
Außergerichtliche Forderung

Schriftliche Aufforderung vor dem Gang zum Gericht.

V
Verlängerung

Fortsetzung/Erweiterung der Vertragslaufzeit.

R
Regress

Rückgriff: ein Beteiligter fordert Kosten von einem anderen zurück.

G
Gesamtschuldnerische Haftung

Gläubiger kann die Leistung von jedem Schuldner ganz oder teilweise verlangen.

S
Schiedsverfahren

Private Streitbeilegung durch Schiedsgericht (falls vereinbart).

H
Höhere Gewalt

Außergewöhnliche Ereignisse, die unter Bedingungen von Haftung befreien.

A
Abtretung

Übertragung einer Forderung auf einen anderen Gläubiger.

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